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    Immer gut beraten

    IHR FACHANWALT FÜR MIETRECHT.


    Wohn­ und Gewerbe­raum­miet­recht: Wir beraten und vertreten Mieter und Vermieter außergerichtlich sowie in gerichtlichen Verfahren.

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    Immer gut beraten

    IHR FACHANWALT FÜR WOHNUNGS­EIGENTUMS­RECHT.


    Ob Eigentümer oder Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft: Wir beraten und vertreten außergerichtlich sowie gerichtlich.

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    Immer gut beraten

    IHR ANWALT FÜR
    IHR RECHT.


    Die Rechtsanwaltskanzlei FRIMBERGER ist zudem im Erbrecht und Allgemeinen Zivilrecht tätig. In jedem einzelnen Fall können sich Mandanten darauf verlassen: stets gut beraten und vertreten.

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Recht so

Fachwissen und Erfahrung.


Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht sind geprägt von einer hohen Dynamik der höchstrichterlichen Rechtsprechung. Aktuelle Urteile und Gesetzesänderungen verlangen nach regelmäßiger Fortbildung, um bestmögliche Beratung und Vertretung in jedem Einzelfall gewährleisten zu können. Auf dem Gebiet des Mietrechts ist die Rechtsanwaltskanzlei FRIMBERGER sowohl für Mieter als auch Vermieter tätig.

Persönlich, verständlich und effizient vertreten wir in allen Belangen rund um erbrechtliche Ansprüche. Gleiches gilt für das Allgemeine Zivilrecht: Die Rechtsanwaltskanzlei FRIMBERGER ist erfahrener Berater und Rechtsvertreter bei außergerichtlichen sowie gerichtlichen Auseinandersetzungen.

Verlassen Sie sich auf unser Fachwissen. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung.

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  • Persönlich

    Michael Frimberger


    Die Rechtslage nimmt keine Rücksicht auf Gefühle. Umso wichtiger ist es daher, dass Mandanten bei ihrem Rechtsanwalt ein gutes Gefühl haben. Das gute Gefühl, bei gerichtlichen und außergerichtlichen Konflikten nicht nur kompetent beraten und engagiert vertreten, sondern auch menschlich verstanden zu werden. Mandanten können sich auf langjährige Erfahrung und detailliertes Fachwissen verlassen. Mit Weitsicht lösen wir rechtliche Probleme und bringen Streitigkeiten zum bestmöglichen Abschluss.

    unterschrift
  • Rechtsanwalt Michael Frimberger

    curriculum vitae


    • 1984 geboren in Weiden i.d.OPf.
    • 2004 Abitur am Gymnasium Eschenbach i.d.OPf.
    • 2005 bis 2011 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth mit Schwerpunkt geistiges Eigentum und Wettbewerbsrecht
    • 2012 bis 2014 Rechtsreferendariat in Bayreuth
    • 2015 Zulassung als Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer Bamberg
    • Seit 2019 Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
    • 2015 bis 2022 angestellter Rechtsanwalt bei der Fachanwaltskanzlei Jahreis in Bayreuth
    • 2022 Gründung der Rechtsanwaltskanzlei Frimberger

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  • Leistungen

    Rechtsgebiete


    Mietrecht

    Beratung und außergerichtliche sowie gerichtliche Vertretung von Vermietern und Mietern in allen Fragen des Wohn­ und Gewerberaummietrechts.

    Wohnungs­eigentums­recht

    Beratung und außergerichtliche sowie gerichtliche Vertretung von Eigentümern und Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften in allen Fragen des Wohnungseigentumsrechts.

    Erbrecht

    Beratung und außergerichtliche sowie gerichtliche Vertretung in erbrechtlichen Angelegenheiten.

    Allgemeines Zivilrecht

    Beratung und außergerichtliche sowie gerichtliche Vertretung in zivilrechtlichen Angelegenheiten.

  • Ihr Fachanwalt für

    Mietrecht


    Wohn­ und Gewerberaummietrecht: Wir beraten und vertreten Mieter und Vermieter außergerichtlich sowie in gerichtlichen Verfahren.

    Wer beide Seiten kennt, kann für seine Mandanten die beste Lösung erreichen:
    Als Fachanwaltskanzlei beraten und vertreten wir sowohl Mieter, als auch Vermieter von Wohn­ und Gewerberaum. Unsere Expertise reicht vom Ausspruch und von Abwehr ordentlicher sowie außerordentlicher Kündigungen, bis hin zur Durchsetzung und Abwehr von Räumungsansprüchen.

    Wir sind zuverlässiger Rechtspartner bei der Geltendmachung von rückständigen Mietzahlungen, der Abwehr ungerechtfertigter Zahlungsansprüche und der Geltendmachung sowie Abwehr von Mangelbeseitigungsansprüchen.

    Zudem vertreten wir kompetent in Streitigkeiten über Mieterhöhungen und Mietminderungen.

  • Ihr Fachanwalt für

    Wohnungs­eigentums­recht


    Ob Eigentümer oder Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft: Wir beraten und vertreten außergerichtlich sowie gerichtlich.

    Die Rechtsbeziehungen der Wohnungseigentümer untereinander werden durch das Wohnungseigentumsgesetz, sowie die Vereinbarungen in Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung geregelt. Mehrheitsbeschlüsse der Eigentümerversammlung müssen mit den dortigen Bestimmungen im Ein­ klang stehen, und stets dem Grundsatz ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen. Sollte dies einmal nicht der Fall sein, unterstützen wir gerne bei der Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung, um zu verhindern, dass rechtswidrige Beschlüsse in Bestandskraft erwachsen.

    Darüber hinaus machen wir rückständige Hausgeldzahlungen gerichtlich geltend, oder übernehmen die Abwehr ungerechtfertigter Forderungen.

  • Immer gut beraten –

    Erbrecht


    Erbrechtliche Angelegenheiten: Wir beraten und vertreten außergerichtlich sowie gerichtlich – persönlich, verständlich.

    Erbrechtliche Angelegenheiten stellen regelmäßig eine erhebliche emotionale Belastung für die Hinterbliebenen dar, da sich Konflikte über Erbschaft, Pflichtteilsansprüche oder Vermächtnisse zwangsläufig oft innerhalb der Familie abspielen. Wir legen daher Wert darauf, erbrechtlichen Streitigkeiten nicht nur mit rechtlichem Sachverstand, sondern auch mit menschlicher Empathie zu begegnen.

    Gerne unterstützen wir in allen Belangen des Erbrechts, insbesondere auch bei der Gestaltung und Prüfung von letztwilligen Verfügungen (Testament, Erbvertrag) und bei der Beantragung eines Erbscheins.

  • Ihr gutes Recht in besten Händen:

    Allgemeines Zivilrecht


    Zivilrechtliche Angelegenheiten: außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei Rechtskonflikten im Alltag.

    Das Allgemeine Zivilrecht regelt auf vielfältige Weise das menschliche Miteinander. Hierunter fallen sämtliche Angelegenheiten, die man aus dem beruflichen oder privaten Alltag kennt. Kaufvertrag, Werkvertrag, Dienstvertrag oder Maklervertrag – gerne unterstützen wir Sie dabei, Ihre Ansprüche gegen Ihren Vertragspartner durchzusetzen. Sollten Sie einmal zu Unrecht in Anspruch genommen werden, kümmern wir uns selbstverständlich auch darum, ungerechtfertigte Forderungen abzuwehren.

    Auch ein Verkehrsunfall ist schnell passiert. Für die Beteiligten stellen sich hiernach zahlreiche Fragen und die Schadensregulierung durch die gegnerische Haftpflichtversicherung gestaltet sich oftmals zäh. Wir helfen gerne bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus Verkehrsunfällen wie beispielsweise Reparaturkosten, Gutachterkosten, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten oder Verdienstausfall.

Sie haben Fragen und möchten gerne Kontakt mit uns aufnehmen?

Wir helfen Ihnen
gerne weiter.


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Rechtsanwalt Michael Frimberger
Friedrichstraße 25
95444 Bayreuth

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kanzlei@ra-frimberger.de
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